11. Juni 2009 in eher unbestimmter Weise, die Arbeitsfähigkeit dürfte nicht bei mehr als 50 % liegen, und aus psychiatrischer Sicht sei ein Lohnvergleich zu empfehlen, was doch gewisse Zweifel an der Beweistauglichkeit bzw. -kraft des – neben einer internistischen Abklärung mit betreffend Arbeitsunfähigkeit verhältnismässig unbedeutenden Diagnosen – hauptsächlich auf diesen beiden Konsilien beruhenden MEDAS-Gutachtens vom 18. Juni 2009 und damit an der Berentung bzw. der Höhe der Rente des Versicherten durch die IV- Stelle weckt. 5.1 Hausarzt Dr. E. ging mit Bericht vom 24. April 2007 nach der Operation des Darmkarzinoms vom 8. März 2006 zwar von einer zunächst 100 %-