Unabhängig von diesen teilweise doch ziemlich divergierenden Schilderungen, die unter Umständen mit dem ärztlichen Termindruck zusammenhängen, ist vorliegend unbestritten, dass nach dem fraglichen polizeilichen Training vom 12. Juni 2012 gemäss Bagatellunfall-Meldung vom 15. Februar 2013 die linke Schulter stark entzündet war, was mit der Einschätzung von Gutachter D. vom 17. Oktober 2013, dass bei einer ereignisbedingten Fraktur des Os acromiale ein erhebliches Hämatom hätte resultieren müssen, zu korrelieren scheint. Zwar kann aus diesem Umstand nicht einfach im Rahmen eines "post hoc, ergo propter hoc"-Schlusses gefolgert werden, dass das