Was der Grund dafür ist, dass die Beschwerdeführerin bis zum Verfügungszeitpunkt mehr als 50 % arbeitete, ist aus den IV-Akten nicht eindeutig ersichtlich. […] Die Vorinstanz hat gemäss Aktennotiz vom 12. November 2013 bereits geprüft, ob seitens der IV-Stelle ein Handlungsbedarf besteht, die Beschwerdeführerin gegenüber der Arbeitgeberin zu unterstützen. Gemäss Vermerk auf der Aktennotiz wurde der Auftrag infolge Redundanz abgebrochen; wie die Beschwerdeführerin in der Replik selber ausführt, arbeitet sie aktuell nicht in einem Ausmass, das über die ihr ärztlich attestierte Arbeitsfähigkeit hinausgeht.