Als erforderlich wurde die unentgeltliche Verbeiständung etwa betrachtet in Fällen, in denen sich die versicherte Person mit mehreren Arztberichten und Gutachten und einem Abklärungsbericht zum Haushalt auseinander zu setzen und zudem zum im Rahmen der gemischten Methode vorgenommenen Einkommensvergleich Stellung zu nehmen hatte. Ebenfalls als erforderlich betrachtet wurde die unentgeltliche Verbeiständung dort, wo die Einschätzung der Arbeitsfähigkeit sehr umstritten, die Einkommensberechnung in der Verfügung nicht nachvollziehbar war und zudem weitere Einkommensbestandteile unklar waren, oder in einem weiteren Fall, in welchem sich der Ver-