BGer I 746/06, E. 3.1, m.w.H.). Als erforderlich wurde die unentgeltliche Verbeiständung etwa betrachtet in Fällen, in denen sich die versicherte Person mit mehreren Arztberichten und Gutachten und einem Abklärungsbericht zum Haushalt auseinander zu setzen und zudem zum im Rahmen der gemischten Methode vorgenommenen Einkommensvergleich Stellung zu nehmen hatte.