Invalidenversicherung: Unentgeltliche Verbeiständung im Verwaltungsverfahren vor der IV-Stelle. Sachliche Gebotenheit i.S.v. Art. 37 Abs. 4 des ATSG. Sachverhalt: Die im Gerichtsverfahren aufgrund dafür gegebener Voraussetzungen unentgeltlich verbeiständete Beschwerdeführerin verlangt unentgeltliche Rechtsverbeiständung auch für das Vorbescheidverfahren vor der IV-Stelle. Das Obergericht bejaht den Anspruch.