Um in der Praxis eine Vereinfachung zu erreichen, wird angenommen, dass der halbe Unterhaltsbedarf eines Kindes rund Fr. 12‘000.00 im Jahr beträgt. Im Sinn einer Praxisanweisung für die Steuerbehörden ist festgehalten, dass bei eigenen Erwerbseinkünften des Kindes im Betrag von über Fr. 18‘000.00 in der Steuerperiode davon auszugehen ist, dass das Kind daraus seinen Unterhalt zur Hauptsache selbst bestreiten könnte: „Bei eigenen Erwerbseinkünften des Kindes von über Fr. 18'000.00 in der Steuerperiode kann davon ausgegangen werden, dass das Kind daraus zur Hauptsache selbst seinen Unterhalt bestreitet. Darin enthalten ist ein Betrag von Fr. 6'000.00 pro Jahr, welcher dem Kind frei