Systematische Auslegung: Die auszulegende Norm wird in ihrem normativen Kontext als Teil einer einheitlichen Rechtsordnung betrachtet. Sie ist nicht separat, sondern immer im Zusammenhang mit Bestimmungen, welche zu ihr in einem sachlichen Verhältnis stehen, zu verstehen. Der Begriff „Unterhalt“ findet sich ebenfalls im Zivilrecht, namentlich in Art. 270 ff. ZGB. Während dort der Unterhaltsanspruch mehr als nur Geldund Sachleistungen erfasst (zum Unterhalt gehört alles, was für die körperliche, geistige und sittliche Entfaltung des Kindes nötig ist), spielt in der steuerrechtlichen Betrachtung naturgemäss primär eine wirtschaftliche Betrachtungsweise eine Rolle. Gemäss Art.