a StG angepasst, die Regelung an sich gab aber soweit ersichtlich keinen Anlass zur weiteren Diskussion (vgl. erste Lesung des Kantonsrates, Wortprotokolle über die Verhandlungen des Kantonsrates vom 14. Mai 2007; zweite Lesung des Kantonsrates, Wortprotokolle über die Verhandlungen des Kantonsrates vom 20. August 2007). Wie die Regelung zu verstehen ist, ergibt sich aber aus der von der Staatssteuerkommission verfassten Weisung zum Kinderabzug vom 21. Oktober 2010.