b) Historische Auslegung: Das historische Auslegungselement versucht den Sinn einer Norm über deren Entstehungsgeschichte zu ergründen und die Frage zu klären, welche Deutung eines Gesetzestextes den Absichten und Vorstellungen des Gesetzgebers am ehesten entspricht. Das Steuergesetz von Appenzell Ausserrhoden datiert vom 21. Mai 2000. Per 1. Januar 2008 wurde die Höhe der Abzüge in Art. 38 Abs. 1 lit. a StG angepasst, die Regelung an sich gab aber soweit ersichtlich keinen Anlass zur weiteren Diskussion (vgl. erste Lesung des Kantonsrates, Wortprotokolle über die Verhandlungen des Kantonsrates vom 14. Mai 2007;