Kinderabzug. Auslegung von Art. 38 Abs. 1 lit. a StG. Erzielt das Kind eigene Erwerbseinkünfte, die es ihm ermöglichen, seinen Unterhalt hauptsächlich selbst zu bestreiten, besteht kein Anspruch auf einen Kinderabzug, auch wenn die Eltern den Unterhalt tatsächlich zur Hauptsache finanzieren. Die in diesem Zusammenhang geltende Weisung der Staatssteuerkommission zum Kinderabzug vom 21. Oktober 2012 ist sachgerecht.