Bei wechselseitiger Gewaltanwendung darf nicht nach dem Zufallsprinzip ein Schuldiger bestimmt werden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Begriff der häuslichen Gewalt ein systematisches Gewalt- und Kontrollverhalten beschreibt, mit einem Ungleichgewicht innerhalb der betroffenen Beziehung als wesentliches Merkmal, indem repressive Verhaltensweisen zur Herstellung oder Aufrechterhaltung asymmetrischer Positionen eingesetzt werden. 4.7 […] Hinsichtlich der Ereignisse am Morgen des 4. Dezember 2014 sind zwei Phasen zu unterscheiden: Erstens der Vorfall, als die Beigeladene noch