Peter Frei, Wegweisung und Rückkehrverbot nach st.gallischem Polizeigesetz, in: AJP 2004, S. 555 f.). Nicht erfasst von Art. 17 PolG werden heftige verbale Streitigkeiten zwischen den Ehegatten, die nicht zu einer derartigen Verletzung des einen Ehegatten führten (Peter Frei, a.a.O., S. 556). Die Abgrenzung von blossem Streit zu häuslicher Gewalt kann in der Praxis manchmal schwierig sein und stellt hohe Anforderungen vorab an die Polizei, welche die erste Einschätzung vorzunehmen und ihre Ermittlungen festzuhalten hat (Kranich Schneiter/Vontobel-Lareida, a.a.O., S. 94). Ebenfalls einer genauen Betrachtung bedürfen psychische Beeinträchtigungen minderen Grades;