Bodenrecht. Eignung als Selbstbewirtschafter bei hohem Alter und fehlender Nachfolgeregelung. Aus den Erwägungen: 2. Gemäss Art. 61 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB; SR 211.412.11) ist der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks bewilligungspflichtig. […] 28 A. Verwaltungsentscheide 1532