Dabei wird jedoch empfohlen, mit der Fachstelle, dem Gemeinderat und allenfalls dem VAW vorab das Gespräch zu suchen und sich bezüglich Zulässigkeit eines eventuellen Ersatzes beraten zu lassen. Kommen die Behörden nachträglich erneut zum Schluss, dass keine Ersatzmassnahme möglich ist, wäre in einer umfassenden Interessensabwägung zu prüfen, ob die beantragten Fahrspuren allenfalls als Kompromisslösung in Frage kämen. Schlussendlich ist darauf hinzuweisen, dass gemäss Punkt 4.4 auf S. 27 der Vollzugshilfe Kieswege mit Zement stabilisiert werden können, in dem der Deckschicht eine geringe Menge von Zement beigefügt wird.