nicht aktenkundig, womit kein Verstoss gegen das Vertrauensschutzprinzip auszumachen ist. Departement Bau und Umwelt, 24.04.2014 1531 Fuss- und Wanderwege. Bei dem beabsichtigten Fahrspureinbau handelt es sich um einen Eingriff in das Wanderwegnetz. Bejahung einer Ersatzpflicht im vorliegenden Fall.