Im westlichen Bereich grenzt diese an die bestehende Erschliessungsstrasse der Flurgenossenschaft O. an. Unbestritten ist, dass die östliche Gebäudeecke auf der Schutzzonengrenze S3/S2 und der Zonengrenze W2/GRiG zu liegen kommt bzw. in die Grünzone und die S2 hineinragt, womit auch die Baugrube teilweise in der Grünzone und der S2 liegt. Die geplante Terrainveränderung befindet sich in der Schutzzone S2 unmittelbar ausserhalb des Fassungsbereichs S1 sowie in der S3. Aus den Baugesuchsunterlagen geht ausserdem hervor, dass Sickerleitungen vorgesehen sind, welche die S2/GRiG ebenfalls knapp tangieren. c) Nach Anhang 4 Ziff. 222 Abs. 1 lit.