Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil bestehende Undichtigkeiten häufig erst feststellbar sind, nachdem die Fahrzeuge über einen gewissen Zeitraum abgestellt sind. Weil bei der Motorfahrzeugkontrolle (auch) die Gefahr von Tropfverlusten geprüft wird, erweist sich die in den erwähnten Merkblättern geforderte Betriebssicherheit durchwegs als taugliches Kriterium, um nachteilige Einwirkungen auf Gewässer zu vermeiden. In Anbetracht des Umstands, dass für den Abstellplatz nie eine Bewilligung erteilt wurde, ist die Anordnung der Vorinstanz, die nicht betriebssicheren Fahrzeuge zu entfernen, auch als verhältnismässig einzustufen, zu-