Um auszuschliessen, dass keine Personen gefährdet werden, genügt es, wenn der Rekurrent beim Wohnhaus die Türen verschliesst und allenfalls ein entsprechendes Warnschild anbringt, um unberechtigte Personen vom Betreten des Gebäudes abzuhalten. Im Übrigen ist aufgrund der Eindrücke des Augenscheins nicht davon auszugehen, dass jemand ohne entsprechende vorherige Sanierungsarbeiten in diesem Gebäude freiwillig wohnen wird. Aufgrund dessen erscheint das Nutzungsverbot für das Wohngebäude mangels Gefährdungssituation zurzeit nicht erforderlich. In Bezug auf den Stall gilt es festzuhalten, dass dieser aufgrund des Einsturzes momentan faktisch nicht mehr nutzbar ist.