Im vorliegenden Fall konnte das Departement Bau und Umwelt jedoch am Augenschein feststellen, dass das Bauvorhaben über eine eigentliche Fassadenund Dachrenovation hinausgeht, ist doch die Substanz des ehemaligen Gebäudes weitgehend nicht mehr vorhanden. Dabei kann aufgrund des vorzeitigen, unbewilligten Baubeginns nicht mehr evaluiert werden, ob die Bausubstanz bereits vor dem Abbruch stark beschädigt war oder ob der Rekursgegner die Bausubstanz freiwillig zerstört hat. Folglich plant der Rekursgegner faktisch einen Ersatzbau.