Vorhaben eingestuft, weshalb es im Folgenden zu prüfen gilt, ob sich das Bauvorhaben als zonenkonform erweist und die übrigen Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind. 5a) Gemäss Art. 16a Abs. 1 RPG sind Bauten und Anlagen, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder für den produzierenden Gartenbau nötig sind, zonenkonform. Die Bewilligung darf nach Art. 34 Abs. 3 RPV nur erteilt werden, wenn die Baute oder Anlage für die in Frage stehende Bewirtschaftung nötig ist (lit. a), wenn der Baute oder Anlage am vorgesehenen Standort keine überwiegenden Interessen entgegenstehen (lit. b) und wenn der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen kann (lit.