Vorhaben auf vorgängige Anfrage hin nach Art. 47 Abs. 5 BauV die Eingabe vereinfachter Gesuchsunterlagen gewährt werden, jedoch trifft dies nicht auf Fälle zu, in welchen die Angaben der Zweckbestimmung und Bodenflächen der bestehenden und ursprünglichen Räume zur Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit unabdingbar sind. Baugesuchsteller ist vorliegend der hauptberuflich als Landwirt tätige Rekursgegner, der gemäss Baugesuch das Dach und die Fassade seiner Scheune Assek. Nr. X sanieren und dazu ein grosses Scheunentor einbauen und eine Photovoltaikanlage auf dem Dach erstellen will.