Die Südseite des Daches soll mit Sonnenkollektoren eingedeckt werden, die Nordseite mit Ziegeln. Das Gebäude Assek. Nr. X befindet sich in der Landwirtschaftszone. Nach dem kantonalen Schutzzonenplan handelt es sich dabei um ein Kulturobjekt. Zudem befindet es sich in einem geschützten Weiler und in einer Landschafts- 13 A. Verwaltungsentscheide 1527