Der angefochtene Entscheid des Planungsamtes datiert zwar vom 15. April 2014, eröffnet wurde dieser jedoch erst am 5. Mai 2014 zusammen mit dem Baubewilligungsentscheid der Baubewilligungskommission T., womit die Rechtmässigkeit des angefochtenen Entscheids nach der am 5. Mai 2014 geltenden Rechtslage zu beurteilen ist. Zu jenem Zeitpunkt waren die am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen geänderten Bestimmungen bereits gültig, womit auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen am 5. Mai 2014 keiner Baubewilligung mehr bedurften und womit insbesondere zu diesem Zeitpunkt keine weitergehenden gestalterischen Auflagen verfügt werden konnten, soweit dafür im kantonalen