BGE 112 Ib 39 E. 1c). Der angefochtene Entscheid des Planungsamtes datiert zwar vom 15. April 2014, eröffnet wurde dieser jedoch erst am 5. Mai 2014 zusammen mit dem Baubewilligungsentscheid der Baubewilligungskommission T., womit die Rechtmässigkeit des angefochtenen Entscheids nach der am 5. Mai 2014 geltenden Rechtslage zu beurteilen ist.