Die Angelegenheit ist daher an die Baubewilligungskommission W. zur Prüfung einer Ausnahmebewilligung zurückzuweisen. Allenfalls bestünde für diese auch die Möglichkeit, das Baugesuchsverfahren bis zur allfälligen Widmung der H. und dem rechtskräftigen Erlass des Strassenverzeichnisses zu sistieren. Departement Bau und Umwelt, 05.05.2014 1526 Baubewilligungsverfahren. Art. 18a RPG. Seit dem 1. Mai 2014 bedürfen in Bau- und Landwirtschaftszonen genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern grundsätzlich keiner Baubewilligung mehr. Intertemporales Recht. Einschränkende gestalterische Auflagen erweisen sich daher als bundesrechtswidrig.