Warmwasseraufbereitung, welche bereits am Gebäude Assek. Nr. X montiert ist. Das Bauvorhaben liegt in der Landwirtschaftszone, welche von einer Landschaftsschutzzone überlagert wird. b) Seit dem 1. Januar 2008 gilt Art. 18a RPG. Diese Regelung garantiert jedem Gesuchsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baubewilligung für eine Solaranlage, sofern sie folgende bundesrechtliche Voraussetzungen erfüllt: – Die Solaranlage muss sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integriert werden. – Die Solaranlage darf nur in Bau- und Landwirtschaftszonen gebaut werden.