Da durch den Betrieb der Kontaktbar keine neuen Parkplätze geschaffen werden, ist auch nicht mit Mehrverkehr zu rechnen. Die Baubewilligungskommission hat insofern korrekterweise die Zahlung einer Ersatzabgabe verfügt, wobei es für die Bewilligungsfähigkeit des Vorhabens keine Rolle spielt, auf welchen öffentlichen Parkplätzen die Kunden parkieren werden. Der Rüge der Rekurrenten, dass die Kontaktbar bis weit in die Nacht hinein geöffnet wäre, ist entgegenzuhalten, dass sich dem angefochtenen Entscheid diesbezüglich keine Aussagen entnehmen lassen. Für eine Verlängerung der Betriebszeiten bräuchte es gemäss Art.