Baubewilligungsverfahren. Art. 18a RPG. Die bestehende Solaranlage ist im vorliegenden Fall nicht sorgfältig in die Fassade integriert und in der Landschaftsschutzzone nicht bewilligungsfähig. Keine Anwendung des Vertrauensschutzprinzips. Aus den Erwägungen: 3a) Vorab gilt es festzuhalten, dass die Erstellung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vom Departement Bau und Umwelt befürwortet 2 wird. Strittig ist die Bewilligungsfähigkeit einer 6 m grossen Solaranlage zur 6