5a) Zu prüfen ist im Weiteren, ob die konkret erzeugten Immissionen in der Umgebung hingenommen werden müssen. Die Rekurrenten bringen vor, dass die geplante Kontaktbar bis weit in die Nacht hinein bzw. die frühen Morgenstunden hinein geöffnet wäre, zu Zeiten also, in denen die Bevölkerung ein ausgesprochenes Ruhebedürfnis habe. Dabei dürfe sich die Bewilligungsbehörde nicht einfach auf Annahmen und Behauptungen des Baugesuchstellers stützen. Notwendig sei ein verbindliches Betriebskonzept. Ohne solches lasse sich nicht abschliessend beurteilen, wo die Kundschaft später parkieren werde.