bildenden Betriebe ins Auge stechen, welche der grosszügig dimensionierten Kernzone das Gepräge geben würden. Deshalb erscheint es durchaus als vertretbar, wenn die Vorinstanzen Nutzungen mit direkten und indirekten sozialen und kulturellen Zielen in der Kernzone als zulässig bezeichnen, soweit sich diese nicht negativ auf das Erscheinungsbild auswirken. Diese Anforderungen werden durch die geplante Kontaktbar erfüllt.