2 A. Verwaltungsentscheide 1523 völkerung halte sich nur ungern in unmittelbarer Nähe eines solchen Lokals auf. Dies führe zu einer „Flucht“ von Mietern und Eigentümern von Wohnungen und Geschäftsräumen in andere Objekte und damit zu einem Zerfall der Mieten und Immobilienpreise im Dorfzentrum, was der Qualität des Wohnund Lebensraumes der Kernzone abträglich sei. Die Dorfläden und Restaurants stünden primär den Dorfbewohnern zur Verfügung und diese verkehrten auch dort, weshalb diesen Lokalitäten auch unbestritten zentrumsbildende Funktion zukomme. Anders sehe es bei der geplanten Kontaktbar aus.