Hinsichtlich der Bandenmässigkeit wurden in der mit Datum vom 27. Juni 2012 eingereichten (ergänzten) Anklageschrift allerdings keine Änderungen oder Verbesserungen vorgenommen. In der überarbeiteten Anklageschrift findet sich in einer Art Einleitung die Formulierung „der Beschuldigte hat mehrfach jemandem eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung weggenommen, um sich damit unrechtmässig zu bereichern, wobei er teilweise als Mitglied einer Bande handelte, die sich zur fortgesetzten Verübung von Diebstahl zusammengefunden hatte, indem er zusammen mit den nachgenannten (separat verfolgten) Mittätern aufgrund gemeinsamer Planung und meist durch gleich massgebliches, arbeitsteiliges