Aufgrund verschiedener Mängel, u.a. wegen Verletzung des Anklageprinzips, wurden die Akten des Verfahrens mit Zirkularbeschluss vom 31. Oktober 2011 an die Staatsanwaltschaft zur Durchführung eines ordentlichen Verfahrens zurückgewiesen, wobei auch die Rechtshängigkeit an die Staatsanwaltschaft rückübertragen wurde. Hinsichtlich der Bandenmässigkeit wurden in der mit Datum vom 27. Juni 2012 eingereichten (ergänzten) Anklageschrift allerdings keine Änderungen oder Verbesserungen vorgenommen.