Aus den Erwägungen: Zu klären ist, welches Rechtsmittel gegen die Sistierungsverfügung zur Verfügung steht. Art. 314 StPO, welcher die Sistierung regelt, enthält nichts zu dieser Frage, mit Ausnahme des Hinweises in Abs. 5, dass sich das Verfahren im Übrigen nach den Bestimmungen über die Verfahrenseinstellung richte. Nathan Landshut hält dafür, dass gegen die Anordnung der Sistierung durch die Staatsanwaltschaft oder das erstinstanzliche Gericht Beschwerde (Art. 393 ff. StPO) erhoben werden kann (Art. 322 Abs. 2 StPO).