B. Gerichtsentscheide 3615 durfte. Die Meinungen in der Literatur sind geteilt. Mazucchelli/Postizzi halten dafür, dass die erbberechtigten Angehörigen ohne Opfereigenschaft keine Legitimation zur Strafklage hätten (a.a.O., N 21 zu Art. 121). Viktor Lieber (a.a.O., N 3 zu Art. 121) lässt die Frage offen und verweist auf Niklaus Schmid. Gemäss Niklaus Schmid geht der Sinn von Art.