B. Gerichtsentscheide 3614 5. Strafprozess 3614 Einstellung Strafverfahren. Geschädigteneigenschaft (Art. 115 Abs. 1 StPO). Übergang der Verfahrensrechte der verstorbenen geschädigten Person gestützt auf Art. 121 Abs. 1 StPO auf deren Bruder. Art. 121 Abs. 1 StPO berechtigt sowohl zur Stellung einer Zivil- als auch einer Strafklage.