Der erwähnte Entscheid des Bundesgerichts wurde zwar bereits im Mai 2013 in Fachzeitschriften präsentiert und diskutiert (SJZ 9/2013 vom 1. Mai 2013, S. 216; ZBJV 5/2013, S. 460 f.), im Rahmen des Vertrauensschutzes kann die Kenntnis der einschlägigen Literatur aber nicht verlangt werden. Die Publikation in der amtlichen Sammlung erfolgte erst mit dem Heft 3 des III. Teils vom 62 B. Gerichtsentscheide 3611