Der Vater kann in Berücksichtigung eines hypothetischen Einkommens mehr oder weniger seinen aktuellen Bedarf decken. Nach der Pensionierung im Oktober 2015 wird dies nicht mehr der Fall sein und er wird auf Ergänzungsleistungen angewiesen sein. Sein verbleibendes Vermögen besteht hauptsächlich aus der Eigentumswohnung, welche aber mit einer Hypothek belastet ist. Angesichts des hohen Vermögens von R. und der im Moment (noch) eher knappen Einkommenssituation der Eltern erscheint es dem Gericht als angebracht, in einer ersten Phase bis zur Pensionierung des Vaters 80 % des Vermögensertrags von R. an ihren Bedarf anzurechnen.