O., S. 113; Stephan Wullschleger, in: Schwenzer [Hrsg.], Scheidung: FamKommentar, Band I: ZGB, Bern 2011, N 14 zu Art. 285; Peter Breitschmid, ZGB I, Basler Kommentar, Basel 2010, N 19 zu Art. 285). Im Kanton Appenzell Ausserrhoden werden aus Praktikabilitätsgründen Einkommensgruppen gebildet: Für Einkommen unter Fr. 5‘900.00 gilt einheitlich ein Reduktionssatz von 25 %. Ausserdem gehen die Ausserrhoder Gerichte lediglich vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen aus (Merkblatt Kinderunterhaltsbedarf, a.a.O.). Beide Elternteile erzielen zurzeit ein Einkommen von deutlich unter Fr. 5‘900.00 netto pro Monat. Es rechtfertigt sich daher von einer Reduktion von 25 % auszugehen.