indes lediglich noch den Wohnanteil um 30 % (siehe dazu Berechnung Kinderunterhaltsbedarf, Formulare und Merkblätter des Kantonsgerichts, http://www.ar.ch/gerichte/kantonsgericht/formulare-und-merkblaetter/BerechnungKinderunterhaltsbedarf). Den Zürcher Tabellen liegt ein Referenzeinkommen von rund Fr. 7‘200.00 zugrunde (Rolf Vetterli, Scheidungshandbuch, St.Gallen/Lachen 1998, S. 113; Urteil BGer 5C.171/2003, E. 3.3). Verdienen die Eltern weniger oder mehr, sind die Beträge proportional zur Höhe des Einkommens anzupassen (Guglielmoni/Trezzini, Die Bemessung des Unterhaltsbeitrages für unmündige Kinder in der Scheidung in: AJP 1993, S. 8, Ziff. 2.3; Rolf Vetterli, a.a.O., S. 113;