In einem solchen Fall müsse der andere Elternteil, sofern es seine finanziellen Verhältnisse erlaubten, die Differenz tragen. In Berücksichtigung dieser Kritik nehmen die Gerichte im Kanton Appenzell Ausserrhoden die Empfehlungen des Zürcher Jugendamtes weiterhin als Basis, reduzieren aufgrund der notorisch tieferen Mieten in der Ostschweiz 54 B. Gerichtsentscheide 3608