Zudem würden die Zürcher Tabellen nicht etwa auf statistischen Werten der Agglomeration Zürich, sondern auf gesamtschweizerischen Durchschnittswerten beruhen, die – nach Angaben der Herausgeber – zudem nach unten korrigiert worden seien. Schliesslich finde die Aufteilung des Barbedarfs des Kindes auf die Eltern dort ihre Grenze, wo ein Elternteil nicht in der Lage sei, seinen eigenen Bedarf zuzüglich des Anteils am Kinderunterhalt aus seinem eigenen Einkommen zu decken. In einem solchen Fall müsse der andere Elternteil, sofern es seine finanziellen Verhältnisse erlaubten, die Differenz tragen.