Weil hier einigermassen zuverlässige Prognosen jedoch ein Ding der Unmöglichkeit sind, verzichtet das Obergericht explizit auf irgendwelche Annahmen. Sollte R. in Zukunft ihren Bedarf aus dem Vermögensertrag und ab November 2015 zusätzlich mit Hilfe der Kinderrente nicht decken können, wäre gegenüber den Eltern resp. einem Elternteil ein Begehren um Urteilsänderung einzureichen. 1.4 […] 1.5 […]