Obergericht bei R. nach wie vor von einem Vermögen von rund Fr. 443‘000.00 aus (NZD 55‘000.00 entsprechen rund Fr. 43‘000.00, vgl. https://www.ubs.com/global/de/bcqv/calc). Aus den Darlehensverträgen resultiert ein Ertrag von mindestens Fr. 14‘000.00 pro Jahr resp. Fr. 1‘160.00 pro Monat. Angesichts der momentan schlechten Anlagebedingungen verzichtet das Gericht hingegen darauf, einen Ertrag aus den rund Fr. 43‘000.00, welche bis im Frühling 2013 in neuseeländischen Dollar angelegt waren, aufzurechnen. Wie bereits das Kantonsgericht festgehalten hat, besteht der Vermögensertrag zum grossen Teil aus Darlehenszinsen und ist unabhängig von Zinsschwankungen.