Steuerverwaltung belaufe sich dieses Einkommen auf Fr. 19‘827.00 pro Jahr resp. Fr. 1‘650.00 pro Monat. Der Ertrag bestehe zu über drei Vierteln aus Darlehenszinsen und sei somit unabhängig von Zinsschwankungen. Entsprechend rechtfertige es sich, diesen auch in Zukunft anzurechnen. Insgesamt erziele der Vater also monatliche Nettoeinkünfte von Fr. 4‘375.00 bis zur Pensionierung und ab dann solche von Fr. 4‘350.00. 1.2 […] 1.3 Anlässlich der Anhörung vor dem Kantonsgerichtspräsidenten erklärte der Kindsvater, sein Vermögen habe im Zeitpunkt der Eheschliessung, inkl. des Pensionskassengeldes, rund Fr. 800‘000.00 betragen.