Nach den Regeln des Pflichtenhefts waren nach Ablauf der Offerteingabefrist die Eignung zu prüfen, die ungeeigneten Angebote vom Vergabeverfahren auszuschliessen und die geeigneten Angebote anhand der Zuschlagskriterien zunächst provisorisch und dann definitiv zu bewerten. Entgegen diesen Regeln hat die Vorinstanz alle drei Anbieter zu aufwendigen Workshops und Besprechungen aufgeboten und hat die Angebote anschliessend anhand der Zuschlagskriterien geprüft und bewertet, anstatt, wie von ihr vorgesehen, die ungeeigneten Angebote vom weiteren Verfahren auszuschliessen. Die Teilnahme mehrerer Mitarbeiter der Beschwerdeführerin an den Workshops stellt eine Disposition dar, die