Sodann verbietet der Grundsatz von Treu und Glauben sowohl den staatlichen Behörden wie auch den Privaten, sich in ihren öffentlichrechtlichen Beziehungen widersprüchlich zu verhalten. Der Grundsatz von Treu und Glauben verleiht einer Person Anspruch auf Schutz des berechtigten Vertrauens in förmliche behördliche Akte oder sonstiges, bestimmte Erwartungen begründendes Verhalten der Behörden (Wiederkehr/Richli [Hrsg.], Praxis des allgemeinen Verwaltungsrechts, Band I, Bern 2012, N 1964 f., 2122). Der Vertrauensschutz bedarf zunächst eines Anknüpfungspunktes. Es muss eine Vertrauensgrundlage vorhanden sein.