Das hier umstrittene Eignungskriterium M2 ist als Ausschlusskriterium ausgestaltet. Um am Vergabeverfahren teilnehmen zu können, muss die angebotene Software bei mindestens einer kantonalen Verwaltung der Deutschschweiz im produktiven Einsatz sein. Im Ingress zu den 18 Eignungskriterien wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Eignungskriterien zwingend erfüllt sein müssten, da sonst kein Zuschlag erfolgen könne.