Submission. Wurde ein Eignungskriterium als Ausschlusskriterium vorgesehen, und dürfen laut Pflichtenheft nur geeignete Offerten bei der weiteren Evaluation berücksichtigt werden, so ist die Vergabebehörde verpflichtet, vorab über den Ausschluss ungeeigneter Offerten zu entscheiden. Wird dies unterlassen, so kann sich aus Treu und Glauben ergeben, dass sich die Vergabebehörde bei der definitiven Vergabe dann nicht mehr auf dieses Ausschlusskriterium berufen kann.